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   BVerwG, 15.11.1996 - 7 B 273.96   

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https://dejure.org/1996,19208
BVerwG, 15.11.1996 - 7 B 273.96 (https://dejure.org/1996,19208)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1996 - 7 B 273.96 (https://dejure.org/1996,19208)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1996 - 7 B 273.96 (https://dejure.org/1996,19208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Restitutionsberechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes - Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 7 B 273.96
    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einem solchen Richterwechsel zur Wahrung des § 112 VwGO grundsätzlich ausreicht, wenn der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des Prozeßverlaufs in der mündlichen Verhandlung vorträgt (Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 Nr. 56; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 Nr. 34 m.w.N.), zielt die Rüge der Klägerinnen offenbar darauf, daß die Terminsniederschrift eine solche Einführung in den Streitstand nicht ausweist.
  • BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 7 B 273.96
    Da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einem solchen Richterwechsel zur Wahrung des § 112 VwGO grundsätzlich ausreicht, wenn der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des Prozeßverlaufs in der mündlichen Verhandlung vorträgt (Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 Nr. 56; Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 Nr. 34 m.w.N.), zielt die Rüge der Klägerinnen offenbar darauf, daß die Terminsniederschrift eine solche Einführung in den Streitstand nicht ausweist.
  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Bestehen der Bindungswirkung nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dem Erfordernis des § 112 VwGO - wonach das Urteil nur von denjenigen Richtern und ehrenamtlichen Richtern gefällt werden kann, die an der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben - in den Fällen mehrerer mündlicher Verhandlungen bei unterschiedlicher Besetzung der Richterbank grundsätzlich genügt ist, wenn der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des Prozessverlaufs in der mündlichen Verhandlung vorträgt (BVerwG, Beschlüsse vom 15. November 1996 - 7 B 273.96 - juris Rn. 3 m.w.N. und vom 21. Februar 2017 - 2 B 7.16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 21.02.2017 - 2 B 7.16

    Vereinbarkeit des § 27 Abs. 3 ThürDG mit den hergebrachten Grundsätzen des

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dem Erfordernis des § 112 VwGO - wonach das Urteil nur von denjenigen Richtern und ehrenamtlichen Richtern gefällt werden kann, die an der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben - in den Fällen mehrerer mündlicher Verhandlungen bei unterschiedlicher Besetzung der Richterbank grundsätzlich genügt ist, wenn der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des Prozessverlaufs in der mündlichen Verhandlung vorträgt (BVerwG, Beschluss vom 15. November 1996 - 7 B 273.96 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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